Unsere Geschäftsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen


zwischen Europa Invest Real Estate GmbH & Co. KG als Immobilienunternehmen - nachstehend genannt und dem Verbraucher/Kunde auch nachstehend Kunde genannt.

§1

 Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

§1.1

 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Immobilienunternehmens sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Immobilienunternehmens, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt  der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Immobilienunternehmens die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§1.2

 Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf  den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterläßt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

§2

 Doppeltätigkeit
Das Immobilienunternehmen darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

§3

 Eigentümerangaben

Das Immobilienunternehmen weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von dem Immobilienunternehmen, auf ihreRichtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Immobilienunternehmens, welches diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§4

 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des   vorgesehenen Vertragspartners bei dem Immobilienunternehmen nachzufragen, ob die Zuführung  des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Immobilienunternehmen Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§4.1

 Provisionspflicht
An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

§5

 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z.B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Immobilien-unternehmen entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Immobilienunternehmen nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des  potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem   ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtssprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§6

 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Immobilienunternehmen die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen,   Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und   Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§7

 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Immobilienunternehmens wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Immobilienunternehmens keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma Ihre Firmname & Co. haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

§8

 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Immobilienunternehmen beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung  auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für das Immobilienunternehmen zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§9

 Gerichtsstand
Sind Immobilienunternehmen und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Immobilienunternehmens vereinbart.

§10

 Urheberrechtsschutz
Die von uns erstellten Fotos, Graphiken, Pläne, Skizzen usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden.

§11

 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an uns: Europa Invest GmbH & Co.KG, R4, 15, 68161 Mannheim, eMail:  info@europa-invest.com mittels einer eindeutigen Erklärung, z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eMail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen bzw. informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§12

 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen   den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen   Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den   vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

Europa Invest Real Estate GmbH u. Co.KG 

R4, 15

68161 Mannheim

Germany

 

Stand: 04.04.2017